VfGH straft Opposition lügen. Klage gegen den Abfallbehandlungsbeitrag war eine bewusste Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger von Oberwart.

„Laut wurde in Pressekonferenzen, Aussendungen und im Gemeinderat von der Opposition behauptet, dass die Abfallbehandlungsabgabe gesetzeswidrig sei. Damit wurde die Bevölkerung bewusst verunsichert, obwohl sich die Gemeinde immer an die Vorgaben des Landes Burgenland gehalten hat. Nun liegt auch die Entscheidung des VfGH, schwarz auf weiß, vor. Die Verordnung ist gesetzeskonform und in dieser Höhe gerechtfertigt,“ zeigt sich der ÖVP Obmann Stadtrat Hans Peter Hadek zufrieden mit dem Urteil.

„Es ist die Aufgabe der Opposition den Bürgermeister zu kontrollieren, jedoch ungerechtfertigte Behauptungen und mit Falschmeldungen um sich zu werfen, die keine rechtliche Grundlage haben, geht zu weit. Die Taktik, sowohl den Bürgermeister, als auch die Stadtgemeinde anzuschütten und schlecht dastehen zu lassen, ging ins Leere und ist einem Gemeinderat nicht würdig. Dieses fundamentaloppositionelle Verhalten zieht sich nun schon länger hin, wie zuletzt durch die Dienstbeschwerde gegen Bürgermeister Georg Rosner oder den Beschwerden gegen die erfolgreiche Parkraumbewirtschaftung. Mit solchen Methoden ist keine konstruktive und gemeinschaftliche Arbeit mit der Opposition möglich. Das Büro des Bürgermeisters ist für eine ehrliche Zusammenarbeit im Sinne der Bevölkerung immer geöffnet,“ so Hadek.